News im März 2026


Im März geht es um Mitarbeiterbindung durch Kapitalbeteiligung, Gutscheine und Sachbezüge für Arbeitnehmer, Geschenkmeldungen ans Finanzamt und die Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2026. Im Abschnitt nhs* inside erzählt Geschäftsführer und Gründungsmitglied Takeshi Saikachi von seiner Karriere, der Gründung der nhs* und von seiner ersten Zeit in Deutschland.

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nhs* inside

  • Takeshi Saikachi, Geschäftsführer und Gründungsmitglied der nhs*, im Interview
  • Do it yourself: Weihnachtsessen bei der nhs*
  • Helau und Alaf! Welche Kostüme gab es dieses Jahr?


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Durch steuerliche Erleichterungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und langfristig zu binden. Nach Auffassung der deutschen Finanzbehörden und Finanzgerichte entstehen Lohnsteuer und Sozialabgaben erst im Zeitpunkt der Ausübung von Aktienoptionen. Der Zeitpunkt der Gewährung der Optionen oder deren Unverfallbarkeit ist für die Besteuerung hingegen unerheblich.


So wird die Beteiligung steuerfrei:

Für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gilt nach § 3 Nr. 39 Satz 1 EStG ein jährlicher Freibetrag von 2.000 Euro.

Dieser Freibetrag kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Er setzt voraus, dass:


  • die Mitarbeiterbeteiligung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist,
  • sie grundsätzlich allen Mitarbeitenden offensteht, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in einem bestehenden Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und
  • es sich um eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen des eigenen Arbeitgebers handelt, die den Arbeitnehmenden in Form von Sachbezügen gewährt wird.


Wurde bereits vor der Gewährung des Vorteils vereinbart, dass die Aktienoptionen zusätzlich zum Gehalt gewährt werden (also keine Gehaltsumwandlung im Sinne des § 8 Abs. 4 EStG), sind die Einkünfte aus der Ausübung der Optionen bis zu 2.000 Euro pro Jahr steuerfrei. In diesem Umfang fallen zudem keine Sozialabgaben an.


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Geldleistung oder Sachbezug

Nach § 8 EStG sind Geldleistungen steuerpflichtig, wenn der Arbeitnehmer über Geld verfügen kann. Dazu zählen


  • zweckgebundene Geldzahlungen,
  • nachträgliche Kostenerstattungen,
  • geldähnliche Vorteile („Geldsurrogate“),
  • sog. Geldgutscheine.


Beispiel: Erstattet der Arbeitgeber einen gekauften Gutschein, liegt steuerpflichtiger Barlohn vor.


Ein Gutschein ist nur dann steuerfrei als Sachbezug zu behandeln, wenn u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


a) Beschränkung auf Waren oder Dienstleistungen:
Der Gutschein berechtigt nur zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen – beim Arbeitgeber oder bei klar definierten Drittanbietern.
Nicht zulässig: Gutscheine, mit denen ausschließlich andere Gutscheine (z. B. Amazon, Zalando) erworben werden können.

Hinweis: Gutscheine (z. B. Rewe), die auch gegen andere Gutscheine eingelöst werden können, führen nicht automatisch zu Barlohn.

b) Vorgaben des ZAG:
Der Gutschein muss unter § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG fallen, d. h. nur bei begrenzten Akzeptanzstellen oder für ein klar begrenztes Sortiment einlösbar sein.
Nicht zulässig: Einlösung für Produkte von Fremdanbietern (z. B. Marketplace).


Die Finanzverwaltung prüft:


  • ob Drittgutscheine möglich sind
  • ob Barauszahlung möglich ist
  • ob Kontrolle und Dokumentation vorliegt


Fehlt die Dokumentation, werden Steuern und Sozialabgaben nachgefordert.


So bleiben Sie auf der sicheren Seite:

  • Lohnsteuer-Anrufungsauskunft für Gutscheinanbieter einholen
  • keine Drittgutschein-Funktion
  • Anbieter regelmäßig prüfen
  • schriftliche Zusatzvereinbarung mit Arbeitnehmern abschließen



Wann müssen Geschenke dem Finanzamt gemeldet werden?

Bewegliche körperliche Gegenstände sind innerhalb der Familie bis 12.000 € zwar steuerfrei – nicht aber von der Anmeldung befreit. Das gilt nicht für Geld, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.


Nach § 30 ErbStG ist jeder steuerpflichtige Erwerb innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt zu melden. Rein nach Gesetz müssten damit auch übliche Geschenke (z. B. Weihnachten) gemeldet werden.


In der Praxis wird dies jedoch meist nur bei größeren, steuerlich relevanten Schenkungen gemacht.

Die Regelung besteht seit 1906; Gerichtsentscheidungen zu üblichen Geschenken sind selten. Ein Urteil sah jedoch 20.000 € zu Ostern nicht mehr als üblich an.


Wichtig:
Auch größere Geschenke wie z. B. ein Auto, Schmuck oder wertvolle Münzen müssen gemeldet werden.
Das Finanzamt prüft danach, ob eine Steuererklärung erforderlich ist und ob Schenkungsteuer anfällt (unter Berücksichtigung der Freibeträge). Mit zunehmender Digitalisierung der Vermögensmeldungen (Banken melden größere Vermögensübertragungen zunehmend systematisch) steigt die Wahrscheinlichkeit einer Nachprüfung.


Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2026

Thema Regelung ab 2026
Mindestlohn 13,90 € pro Stunde (ab 01.01.2026)
Minijob-Grenze (monatlich) 603 €
Midijob-Grenze (jährlich) 7.236 € (2025: 6.672 €)
Verdienst-schwankungen Geringe Über- und Unterschreitungen monatlich möglich
Thema Regelung ab 2026
Midijob (Übergangsbereich) 603,01 € – 2.000 € monatlich
Versicherung Midijob Versicherungspflichtig
Beiträge Midijob Arbeitnehmer zahlen reduzierte Beiträge
Rentenversicherung Minijob (neu ab 01.07.2026) Einmalige Aufhebung der Befreiung möglich (konnte bisher nicht rückgängig gemacht werden)

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Gesetz zugestimmt. Es umfasst
u. a. Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Änderungen im Umsatzsteuerrecht sowie die Verlängerung von Aufbewahrungsfristen.



Wichtige steuerliche Änderungen:

  • Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken (§ 15 Abs. 4 UStG): Vorrangig ist nun der Flächenschlüssel (Nutzflächenverhältnis) anzuwenden. Eine andere Methode ist zulässig, wenn sie ein präziseres Ergebnis liefert.
  • Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege:
    Bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder 10 Jahre, um Steuerhinterziehung besser verfolgen zu können.


Neuer Mindesthebesatz für Gewerbesteuer

Am 14.01.2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 % auf 280 % zu erhöhen. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen nur wegen niedriger Steuern in bestimmte Gemeinden umziehen. Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen (Bundestag folgt noch).


Weitere geplante Änderungen:

  • Bei der Grunderwerbsteuer soll eine doppelte Besteuerung desselben Vorgangs vermieden werden.
  • Die Frist zur Anzeige solcher Vorgänge wird auf einen Monat verlängert

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"Die Zeit vergeht wie im Flug"

Geschäftsführer und Gründungsmitglied Takeshi Saikachi von seiner Karriere, der Gründung der nhs* und von seiner ersten Zeit in Deutschland.


Fangen wir ganz am Anfang an. Was ist dein beruflicher Hintergrund?

Zu Beginn meiner Karriere war ich zehn Jahre lang als Marketing- und Vertriebsmitarbeiter  bei einem japanischen Handelshaus in Tokio tätig. Wir haben Industriegase und Chemikalien verkauft. Viele Menschen wissen nicht, dass diese in einer Vielzahl von Alltagsprodukten verwendet werden. Zum Beispiel enthalten Kartoffelchips-Tüten Stickstoff, damit die Chips länger frisch bleiben.

Im Jahr 2008 habe ich die US-amerikanische CPA-Prüfung (Certified Public Accountant) abgelegt, weil ich mein eigenes Unternehmen gründen wollte. Ich sehe mich nicht nur als Buchhaltungsexperte, sondern in erster Linie als Unternehmer. Aufgrund der Finanzkrise gab es zu dieser Zeit in Japan nicht viele Beschäftigungsmöglichkeiten, also beschloss ich, nach Indien zu ziehen, das damals ein aufstrebender Markt war.


Wie hast du Mathias und Wilhelm (die beiden anderen Mitgründer) kennengelernt?

Ich habe Mathias tatsächlich in Indien kennengelernt. Wir haben uns auf einer Party für Fachleute aus den Bereichen Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung getroffen. Und am nächsten Tag hab ich ihn gleich wiedergesehen, als wir im selben Busausflug zu einer Moschee waren. Wir hatten beide noch einen leichten Kater von der Party, aber konnten uns gut unterhalten. Drei Jahre später kam er erneut für die Fachparty nach Indien und bot mir an, in Deutschland  bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu arbeiten, bei der er damals tätig war.


Wann und warum habt ihr euch entschieden, nhs* zu gründen?

Nachdem ich vier Jahre lang mit Mathias und Wilhelm bei derselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gearbeitet hatte, erinnere ich mich noch sehr genau an den Abend, an dem wir beschlossen, unsere eigene Firma zu gründen. Es war der 1. Juli 2015; wir haben alle zusammen zu Abend gegessen und uns über unseren Arbeitsalltag unterhalten. Mathias fragte uns dann: „Wie findet ihr die Arbeit für diese Firma?“. Ich habe zunächst sehr diplomatisch geantwortet, obwohl ich schon seit einiger Zeit darüber nachdachte, etwas anderes zu machen. Mathias sagte dann, dass er darüber nachdachte, ein anderes Unternehmen zu gründen. Ich war sehr glücklich, denn ein eigenes Unternehmen zu führen, war mein Hauptziel, als ich Wirtschaftsprüfer wurde. Und so fing alles an. Jan, ein guter Freund von Mathias und Partner der nhs*, kam später dazu. 

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Wie fühlst du dich angesichts des bevorstehenden zehnjährigen Jubiläums?

Es ist wirklich bewegend. Ich denke immer an das Sprichwort „Die Zeit vergeht wie im Flug“. Wenn man an die nächsten zehn Jahre denkt, scheinen sie so weit in der Zukunft zu liegen. Wenn man an die vergangenen zehn Jahre denkt, ist das gar nicht so lange her. Ich erinnere mich auch daran, als ich zum ersten Mal an einer Feier zum zehnjährigen Jubiläum einer Anwaltskanzlei teilnahm. Ich dachte mir: Was für ein fantastischer Erfolg das doch ist. Und jetzt ist es schon an uns! Es ist wirklich erstaunlich, wie schnell die Zeit vergangen ist. Ich empfinde auch tiefe Dankbarkeit gegenüber allen, die uns unterstützt haben.


Hast du eine Lieblingsanekdote über dein Leben in Deutschland?

In meinem ersten Arbeitsjahr hier in Deutschland sind wir mit ein paar jüngeren Kollegen Fußball spielen gegangen. Es war eine Art Minifußballspiel mit weniger Spielern und auf einem kleinen Platz, ähnlich wie die Basketballvariante des Sports. Leider habe ich mir dabei den Knöchel verletzt. Mein Fuß war geschwollen und ich konnte nicht laufen, also beschloss ich, eine Klinik in der Nähe unseres Arbeitsplatzes aufzusuchen.

Der Arzt sagte mir, dass es keine schwere Verletzung sei und ich mir keine allzu großen Sorgen machen müsse. Aber er gab mir einen Rat: „Kaufen Sie Quark!“

Ich ging in die Apotheke und fragte nach Quark. Dort sagte man mir, ich solle stattdessen zum nächsten Supermarkt gehen. Die Empfehlung des Arztes hatte mich sehr verwirrt, aber als ich den Quark schließlich im Kühlregal des Supermarkts fand, beschloss ich, ihn auszuprobieren. Also habe ich jeden Tag pflichtbewusst Quark gegessen, damit mein Bein heilen würde.

Erst später fand ich heraus, dass ich es gar nicht essen sollte. Ich hätte es auf meinen Knöchel auftragen sollen! Das war ein sehr interessanter kultureller Unterschied. Darauf wäre ich nie gekommen.

Was gefällt dir an Deutschland am besten?

Ich schaue hier sehr gerne Fußball. Außerdem ist das deutsche Brot fantastisch: Roggenbrötchen, Mehrkornbrötchen, Kürbiskernbrötchen, Vollkornbrot – was auch immer man sich vorstellen kann.


Was ist dein Lieblingsreiseziel?

Ich persönlich genieße den Prozess des Reisens. Für mich geht es also nicht um das Ziel; das Gefühl des Reisens ist mir wichtiger. Aber egal, ob das Ziel in Deutschland oder im Ausland liegt – wenn es dort ein Stadion gibt, ist es schon mein Lieblingsort. Ich genieße es auch, lokale Speisen zu essen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und einfach das Verhalten der Einheimischen in ihrem Alltag zu beobachten.


Was ist dein Lieblingssport?

Ich bin nicht nur ein großer Fußballfan, sondern auch ein Baseballfan. Die Baseball-Weltmeisterschaft findet gerade statt. [Das Finale wurde am 17. März 2026 ausgetragen, wobei Venezuela gegen die Vereinigten Staaten gewonnen hat.] Ich erinnere mich, dass ich in meinem ersten Arbeitsjahr hier in Deutschland manchmal den Baseball-Ausdruck „Play catch“ im geschäftlichen Kontext verwendet habe, aber niemand wusste, wovon ich sprach. In den Vereinigten Staaten und in Japan spielen Väter und Söhne, Kinder und Nachbarn oft „Play Catch“. Es ist eine übliche Art, Zeit miteinander zu verbringen und auf entspannte und vertrauensvolle Weise zu kommunizieren.


Die nhs* live


Do it yourself!

Bei unserer Weihnachtsfeier gab es nhs* untypisch mal keine sportliche Betätigung. Trotzdem waren wir sehr aktiv. Statt zu laufen, springen oder zu schwimmen, haben wir geschnibbelt, gestampft, gerührt und gebraten. Mit einem gemeinsamen Kochkurs haben wir kurzerhand selbst für unser leckeres gemeinsames Essen gesorgt. Auf unser fertiges Menü waren wir sehr stolz. Das hier alleine waren unsere Vorspeisen:


Bruschetta mit Glühwein-Schalotten und Entenbrust | Kräuter-Crêpes mit Lachs | Raclette-Kartoffeln | Backpflaumen und Aprikosen im Speckmantel | Süppchen in der Espressotasse | Bruschetta mit Cocktail-Garnelen | Der Heilig-Abend-Klassiker: Kartoffelsalat mit Wienerle.



Welche Kostüme gab es dieses Jahr?

Während Rosenmontag bei der nhs* ein gesetzlicher Feiertag ist, bot sich bereits davor die Gelegenheit, gemeinsam im Büro zu feiern. An Altweiber haben sich einige Feierfreudige zusammengefunden und gemeinsam angestoßen.


Wie immer war der Kreativität bei den Kostümen keine Grenzen gesetzt: Ob Erdbeere, Mönch, Meerjungfrau oder Jan Delay – alles war dabei! Für besondere Erheiterung sorgten zudem drei Teammitglieder, die offenbar als „beschäftigte Wirtschaftsprüfer“ unterwegs waren.


Auch wenn der Alltag manchmal keine Zeit fürs Verkleiden lässt, ist es doch trotzdem schön, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen für einen kurzen Moment den Arbeitsalltag zu vergessen und zusammen zu feiern.