Grundsteuer 2022
- Zum 01.01.2025 wird die reformierte Grundsteuer in Kraft treten. Daher werden die Finanzämter zum Stichtag 01.01.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewerten. Der Bewertungsprozess sieht vor, dass für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ per ELSTER übermittelt werden muss. Diese muss bis spätestens zum 31.01.2023 eingereicht werden.
- Grundsätzlich können Sie diese Erklärung ohne Hilfe einer Steuerberaterin/ eines Steuerberaters einreichen. Da die Übermittlung aber nur digital stattfindet, müssen Sie den Registrierungsaufwand mitberechnen. Weiterhin besteht das Risiko, dass irrtümliche Angaben zu einer fehlerhaften Einreichung der Erklärung führen.
- Wir helfen Ihnen gerne Zeit zu sparen und die Risiken zu minimieren. Hierbei bieten wir Ihnen an, die einzureichende Feststellungserklärung digital anzufertigen.

Unsere Leistungen für Sie
- Digitale Übermittlung und übersichtliche Ablage der Dokumente mittels unserer nhs*Dracoon Cloud
- Intensive Einarbeitung in die Problematik
- Erstellung der Feststellungserklärung durch qualifizierte Mitarbeitende
- Übermittlung der Feststellungserklärung per ELSTER nach der Freigabe durch den Mandanten
- Empfang und Prüfung der Bescheide
- Durchführung des Einspruchsverfahrens falls erforderlich
Welche Informationen werden u.a für die Feststellungserklärung im Rahmen des Bundesmodells benötigt?
- Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Anschrift des / der Eigentümer
- Besitzverhältnisse bei mehreren Eigentümern (Miteigentumsanteile)
- Grundstücksfläche
- Grundbuchinformationen wie Flurstück, Grundbuchblatt, Gemarkung
- Grundstücksart
- Baujahr und ggf. Jahr einer Kernsanierung
- Wohnfläche/Bruttogrundfläche
Für weitere Informationen zur Grundsteuerreform sehen Sie ebenfalls unseren Newsflash.
Eine schematische Darstellung der durchzuführenden Schritte finden Sie hier: Workflow
Wenn Sie uns den Auftrag erteilen möchten, bitten wir Sie die unterschriebene Auftragsvereinbarung per Post oder die qualifiziert digital unterschriebene Version an Grundsteuer@nhsgroup.de zuzuschicken.